2020.03.06 – Würdiges Beisammensein der SV Halle Leichtathletik/Bob Leistungssport-„Familie“
6. März 20202020.05.31 – Willkommen zurück im Stadion
31. Mai 2020Nachtrag zur Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
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Ab dem 04.05.2020 ist die fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten und ist bis zum Ablauf des 27.05.2020 gültig.
Demnach gilt
§ 8 Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätze
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt, 5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt, 8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und 10. Zuschauer sind nicht zugelassen.
Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.
(2) Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 sind für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen an den Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt Sport zugelassen. Darüber hinaus können in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich durch schriftliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes insbesondere Ausnahmen zugelassen werden, für: 1. den Sportbetrieb von Kaderathletinnen und -athleten, wenn die beantragten Trainingseinheiten für die Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspiele 2021 und 2022 zwingend erforderlich sind,
2. den Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl zwingend erforderlich ist.
(3) Das Betreten von Spielplätzen, Bolzplätzen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt nicht für das zuständige Personal zur Pflege der Einrichtungen und im Rahmen zugelassener Ausnahmen nach Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 4.
(4) Abweichend von Absatz 3 Satz 1 können die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem 8. Mai 2020 das Betreten von Spielplätzen auf Antrag oder mit Einwilligung des Verkehrssicherungspflichtigen im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung genehmigen, wenn durch Zugangsbeschränkungen, Kontrollmaßnahmen und ähnliche Regelungen eine Einhaltung der Abstandsregelung sichergestellt wird. Dabei können weitere Maßgaben, etwa zu zeitlichen Begrenzungen oder dem berechtigten Personenkreis
getroffen werden.
Die Stadt Halle hat die Sportstätten (Leichtathletik-Stadion Robert-Koch-Straße) noch nicht wieder freigegeben.
Unter Vorbehalt wird die Wiederaufnahme des Vereinstrainingsbetrieb ab 28.05.2020 geplant oder vereinzelt sobald die Sportstättenschließung wieder aufgehoben wird.
Wir wünschen ALLEN viel Gesundheit und eine solidarische sowie angemessene Umgangsweise mit der gegebenen Situation.
Um der Eindämmungsverordnung gerecht zu bleiben, sind natürlich bis auf weiteres die Sitzung der Trainer/Übungsleiter sowie der Abteilungsleitung ausgesetzt. Jedoch stehen wir für alle Fragen per Mail organisation @ sv-halle-leichtathletik.de oder telefonisch zur Verfügung.
gez. Abteilung Leichtathletik/Bob (03.05.2020 ; 15:00 Uhr)
Tipp: Der Großverein SV Halle e.V. hängt sich mächtig ins Zeug und gibt euch sportliche Tipps auf seiner YouTube Seite. https://www.youtube.com/channel/UCSxay2onfKdGWzfca_4kcUg
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Nachtrag zur Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
[message type=“info“]
Seit dem 25.03.2020 ist die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten und ist bis zum Ablauf des 19.04.2020 gültig.
Demnach gilt
§ 6 Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, wird untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände).
Die Stadt Halle hat die Sportstätten vorsorglich bis 30.04.2020 geschlossen.
Unter Vorbehalt wird die Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb ab 04.05.2020 geplant oder sobald die Sportstättenschließung wieder aufgehoben wird.
Wir wünschen ALLEN viel Gesundheit und eine solidarische sowie angemessene Umgangsweise mit der gegebenen Situation.
#StayHome – Bitte bleibt zu Hause
Um dem Kontaktverbot gerecht zu bleiben, sind natürlich bis auf weiteres die Sitzung der Trainer/Übungsleiter sowie der Abteilungsleitung ausgesetzt. Jedoch stehen wir für alle Fragen per Mail organisation @ sv-halle-leichtathletik.de oder telefonisch zur Verfügung.
gez. Abteilung Leichtathletik/Bob (30.04.2020 ; 14:00 Uhr)
Tipp: Der Großverein SV Halle e.V. hängt sich mächtig ins Zeug und gibt euch sportliche Tipps auf seiner YouTube Seite. https://www.youtube.com/channel/UCSxay2onfKdGWzfca_4kcUg
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INFO der Stadt Halle am 13.03.2020; 9:06 Uhr
[message type=“error“]
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
wir weisen darauf hin, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sämtliche Sporteinrichtungen bis zunächst 27. März 2020 geschlossen sind. Dies betrifft sowohl Schulturnhallen als auch kommunale Sportstätten, wie z. B. Schwimmhallen, den Sparkassen-Eisdom, die Sportkomplexe Halle-Neustadt, Brandberge und Robert-Koch-Straße etc.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Entwicklungen auf der Homepage der Stadt Halle (Saale) unter www.halle.de.
Mit freundlichen Grüßen
Aurel Siegel
Leiter FB Sport
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[message type=“success“]
Bis auf Weiteres wird auf Anordnung der Stadt Halle (Saale) der Sportkomplex Robert-Koch-Straße geschlossen bleiben und somit der Trainingsbetrieb eingestellt.
Weitere Informationen über den weiteren Trainingsablauf erhalten die Sportler über ihre verantwortlichen Trainer und Übungsleiter.
Abteilungsleitung SV Halle Leichtathletik/Bob
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